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Alles, was Sie über die Gewährleistung beim Fassadenanstrich wissen müssen

30.05.2025 45 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Fassadenanstriche beträgt in der Regel fünf Jahre.
  • Innerhalb dieser Frist muss der Malerbetrieb Mängel, die auf unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind, kostenlos beseitigen.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch äußere Einflüsse wie Witterung oder unsachgemäße Pflege.

Was bedeutet Gewährleistung beim Fassadenanstrich genau?

Gewährleistung beim Fassadenanstrich ist im Kern Ihr vertraglich zugesichertes Recht auf eine mangelfreie Ausführung der Arbeiten – klingt trocken, ist aber Gold wert, wenn die Fassade plötzlich Risse zeigt oder die Farbe nach kurzer Zeit abblättert. Sie ist keine freiwillige Kulanz, sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch, der Ihnen als Auftraggeber zusteht. Im Detail bedeutet das: Der ausführende Betrieb muss nicht nur die vereinbarte Optik, sondern auch die technische Funktion und Haltbarkeit des Anstrichs sicherstellen. Die Gewährleistung greift immer dann, wenn ein Fehler vorliegt, der bereits bei der Abnahme vorhanden war oder auf eine unsachgemäße Ausführung zurückzuführen ist.

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Wichtig zu wissen: Die Gewährleistung umfasst nicht nur die reine Arbeitsleistung, sondern – sofern das Material vom Betrieb geliefert wurde – auch die Materialqualität. Das ist besonders relevant, wenn es zu Problemen wie Blasenbildung, Abplatzungen oder ungleichmäßiger Trocknung kommt. Ein Mangel liegt also nicht erst dann vor, wenn die Fassade völlig ruiniert ist, sondern schon bei kleineren, technisch relevanten Fehlern, die die Funktion oder Optik beeinträchtigen.

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Was viele nicht wissen: Die Gewährleistung ist streng von einer Garantie zu unterscheiden. Während eine Garantie oft freiwillig und zeitlich oder inhaltlich begrenzt ist, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht einfach ausgeschlossen werden. Sie gibt Ihnen das Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder im schlimmsten Fall Rücktritt vom Vertrag – vorausgesetzt, Sie melden den Mangel rechtzeitig und korrekt.

Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist beim Fassadenanstrich?

Die Gewährleistungsfrist beim Fassadenanstrich hängt maßgeblich davon ab, welcher Vertragstyp und welche rechtlichen Grundlagen angewendet werden. Es gibt dabei einige Fallstricke, die Hausbesitzer oft erst zu spät bemerken. Entscheidend ist, ob nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) gearbeitet wurde – das steht meist im Vertrag, aber manchmal auch im Kleingedruckten.

  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Hier gilt für Bauleistungen in der Regel eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme. Das betrifft insbesondere Neuanstriche oder umfassende Sanierungen.
  • VOB/B: Wird nach VOB/B abgerechnet, beträgt die Frist meist vier Jahre ab Abnahme. Das ist Standard bei vielen Handwerksbetrieben, vor allem bei größeren Projekten oder wenn öffentliche Auftraggeber beteiligt sind.
  • Renovierungsanstriche: Handelt es sich lediglich um einen Überholungsanstrich, kann die Frist auf zwei Jahre verkürzt sein – das ist aber ausdrücklich zu vereinbaren und sollte im Vertrag klar geregelt sein.

Wichtig: Die Frist beginnt immer mit der formellen Abnahme der Arbeiten. Wer darauf verzichtet oder sie nicht schriftlich dokumentiert, riskiert, dass die Frist nicht eindeutig nachweisbar ist. Auch Nachbesserungen können die Frist unter Umständen verlängern, aber nur, wenn sie ausdrücklich als Anerkenntnis des Mangels gelten.

Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied: Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln durch den Betrieb verlängert sich die Frist auf bis zu zehn Jahre. Das ist selten, aber im Streitfall ein echtes Ass im Ärmel.

Vor- und Nachteile der Gewährleistung beim Fassadenanstrich

Pro (Vorteile) Contra (Nachteile)
Gesetzlich verankerte Ansprüche auf eine mangelfreie Ausführung der Arbeiten Fristen und Vertragsbedingungen können je nach Vertragstyp (BGB/VOB) verwirrend sein
Umfasst sowohl Arbeitsleistung als auch Materialqualität (bei Materialstellung durch den Betrieb) Bei beigestelltem Material durch den Auftraggeber ist die Gewährleistung eingeschränkt
Bietet Recht auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag Natürliche Alterungserscheinungen und optische Veränderungen sind meist nicht abgedeckt
Verlängerte Frist (bis zu zehn Jahre) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln Die genaue Abgrenzung von echten Mängeln und altersbedingten Veränderungen ist oft schwierig
Klar geregeltes Prozedere für die Mängelmeldung (Schriftform, Frist, Dokumentation) Ohne formelle Abnahme und gute Dokumentation drohen Beweisprobleme bei der Durchsetzung
Mehr Sicherheit im Streitfall durch sachliche Dokumentation und Zeugen Beratung oder Einbindung von Sachverständigen kann zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeuten

Unterschiede der Gewährleistung bei Neubau, Renovierung und Sanierung

Die Gewährleistung beim Fassadenanstrich unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um einen Neubau, eine Renovierung oder eine umfassende Sanierung handelt. Diese Unterschiede sind für Eigentümer nicht nur juristische Feinheiten, sondern können im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ansprüche durchsetzbar sind oder nicht.

  • Neubau: Beim Neubau steht der Fassadenanstrich meist im Zusammenhang mit weiteren Bauleistungen. Hier gelten besonders strenge Maßstäbe: Die gesamte Fassade muss technisch einwandfrei und optisch gleichmäßig sein. Schon kleinste Verarbeitungsfehler oder Farbabweichungen können als Mangel gewertet werden. Zudem ist die Dokumentation der Ausführung und Abnahme meist sehr detailliert, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert.
  • Renovierung: Bei einer Renovierung, also dem bloßen Überstreichen oder Auffrischen einer bestehenden Fassade, ist die Ausgangslage oft schwieriger. Der Malerbetrieb haftet nur für die tatsächlich erbrachte Leistung, nicht aber für Altlasten oder Vorschäden im Untergrund. Das bedeutet: Kommt es zu Problemen, muss genau geprüft werden, ob der Schaden auf die neue Arbeit oder auf alte Mängel zurückzuführen ist. Häufig werden hier verkürzte Fristen und eingeschränkte Haftung vereinbart.
  • Sanierung: Eine Sanierung umfasst meist umfangreiche Maßnahmen, etwa das Entfernen alter Farbschichten, die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden oder die Instandsetzung des Putzes. Hier schuldet der Betrieb nicht nur einen neuen Anstrich, sondern auch die nachhaltige Beseitigung der Schadensursachen. Die Gewährleistung bezieht sich dann auf die gesamte Sanierungsmaßnahme – und nicht nur auf die oberste Farbschicht. Im Streitfall ist die genaue Leistungsbeschreibung im Vertrag entscheidend.

Fazit: Wer seine Rechte sichern will, sollte bei Vertragsabschluss genau festhalten, welche Arbeiten unter welchen Bedingungen ausgeführt werden. Denn je nach Art des Projekts verschieben sich die Maßstäbe und der Umfang der Gewährleistung teils erheblich.

Welche Ansprüche haben Eigentümer bei Mängeln am Fassadenanstrich?

Eigentümer haben bei Mängeln am Fassadenanstrich eine ganze Palette an Ansprüchen, die weit über bloße Nachbesserung hinausgehen. Entscheidend ist, dass die Mängelanzeige rechtzeitig und nachvollziehbar erfolgt. Danach stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Nachbesserung: Sie können verlangen, dass der Fachbetrieb die fehlerhafte Arbeit kostenlos beseitigt. Dabei muss der Betrieb den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
  • Minderung: Bleibt der Mangel trotz Nachbesserung bestehen oder ist eine Nachbesserung unzumutbar, können Sie den Preis mindern. Das bedeutet: Sie zahlen weniger, weil die Leistung nicht wie vereinbart erbracht wurde.
  • Selbstvornahme: In bestimmten Fällen dürfen Sie den Mangel auf eigene Kosten beseitigen lassen und die Kosten vom Betrieb zurückfordern. Das ist allerdings erst nach erfolgloser Fristsetzung möglich.
  • Schadensersatz: Entstehen Ihnen durch den Mangel Folgeschäden – etwa durch Feuchtigkeitseintritt oder Wertverlust – können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dafür müssen Sie allerdings nachweisen, dass der Schaden auf die mangelhafte Ausführung zurückzuführen ist.
  • Rücktritt vom Vertrag: Ist der Mangel gravierend und lässt sich nicht beheben, können Sie im Extremfall vom Vertrag zurücktreten. Das ist selten, aber bei massiven Fehlern ein scharfes Schwert.

Ein Tipp aus der Praxis: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und schriftlichen Protokollen. So sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden späteren Ärger bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Gewährleistung bei beigestellten Farben: Was ist zu beachten?

Wer als Eigentümer die Farbe für den Fassadenanstrich selbst auswählt und beistellt, muss mit besonderen Regeln bei der Gewährleistung rechnen. Der Fachbetrieb haftet in diesem Fall nämlich nicht für die Qualität oder Eignung des Materials, sondern nur für die fachgerechte Verarbeitung. Das kann im Nachhinein schnell zu Diskussionen führen, wenn etwa die Farbe nicht wie gewünscht hält oder sich unerwartet verfärbt.

  • Vertragliche Klarheit: Es ist unerlässlich, im Vertrag genau zu dokumentieren, dass die Farbe vom Auftraggeber gestellt wird. Auch die Produktbezeichnung, Charge und Lieferant sollten festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  • Risiko der Materialauswahl: Treten nach dem Anstrich Probleme auf, liegt die Beweislast beim Eigentümer. Sie müssen nachweisen, dass der Mangel nicht auf die beigestellte Farbe, sondern auf die Verarbeitung zurückzuführen ist. Das ist in der Praxis oft schwierig.
  • Verarbeitungshinweise beachten: Geben Sie dem Malerbetrieb alle relevanten Herstellerinformationen und technischen Merkblätter zur Farbe. Nur so kann der Betrieb die Vorgaben einhalten und sichert sich ab, falls die Farbe spezielle Anforderungen an die Verarbeitung stellt.
  • Kommunikation mit dem Betrieb: Nicht jeder Fachbetrieb ist bereit, mit unbekannten oder exotischen Farben zu arbeiten. Klären Sie im Vorfeld, ob der Betrieb Ihre Wunschfarbe akzeptiert und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Keine Haftung für Folgeschäden: Kommt es durch die beigestellte Farbe zu Schäden an der Fassade oder angrenzenden Bauteilen, ist der Betrieb in der Regel von der Haftung befreit. Das kann im Ernstfall teuer werden.

Fazit: Wer auf eine selbst beschaffte Farbe setzt, sollte sich der eingeschränkten Gewährleistungsrechte bewusst sein und alle Details schriftlich fixieren. Im Zweifel lohnt sich eine fachliche Beratung vor Vertragsabschluss.

Wie müssen Mängel korrekt gemeldet werden?

Eine korrekte Mängelmeldung ist der Schlüssel, um Ihre Gewährleistungsrechte beim Fassadenanstrich nicht zu verlieren. Es reicht nicht, den Malerbetrieb einfach nur anzurufen oder beiläufig auf einen Fehler hinzuweisen. Damit Ihre Ansprüche rechtlich Bestand haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Schriftform wählen: Senden Sie die Mängelanzeige immer schriftlich – idealerweise per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. So können Sie später nachweisen, dass der Betrieb informiert wurde.
  • Genaue Beschreibung: Beschreiben Sie den Mangel präzise. Geben Sie Ort, Art und Umfang des Problems an. Allgemeine Aussagen wie „Farbe blättert ab“ reichen nicht – besser: „An der Nordfassade, Bereich Fensterbank, blättert auf einer Fläche von ca. 2 m2 die Farbe ab.“
  • Fristsetzung: Setzen Sie dem Betrieb eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Zwei bis drei Wochen sind üblich. Nennen Sie das genaue Datum, bis wann die Nachbesserung erfolgen soll.
  • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, idealerweise mit Datum. Halten Sie auch Wetterbedingungen oder andere relevante Umstände fest, falls diese Einfluss haben könnten.
  • Empfang bestätigen lassen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihrer Mängelanzeige. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Nur wer diese Punkte beachtet, hat im Fall der Fälle eine solide Grundlage, um seine Ansprüche durchzusetzen – und spart sich viel Ärger und Zeit.

Beispiel: Typische Gewährleistungsfälle beim Fassadenanstrich

In der Praxis zeigen sich beim Fassadenanstrich immer wieder typische Gewährleistungsfälle, die Eigentümer überraschen können. Ein paar Beispiele aus dem echten Leben verdeutlichen, worauf es ankommt:

  • Blasenbildung nach dem ersten Winter: Nach einem besonders feuchten Winter tauchen an mehreren Stellen kleine Blasen auf. Die Ursache? Häufig wurde die Fassade vor dem Anstrich nicht ausreichend getrocknet oder ein falsches Material gewählt. In solchen Fällen kann der Betrieb verpflichtet werden, die betroffenen Bereiche neu zu streichen – vorausgesetzt, der Mangel wird rechtzeitig angezeigt.
  • Abplatzende Farbe durch unsachgemäße Untergrundvorbereitung: Ein Klassiker: Der Altanstrich wurde nicht vollständig entfernt, lose Putzstellen blieben unentdeckt. Nach wenigen Monaten löst sich die neue Farbe in großen Schollen. Hier greift die Gewährleistung, weil die fachgerechte Vorbereitung Teil der vereinbarten Leistung ist.
  • Farbveränderungen durch ungeeignete Produkte: Ein Eigentümer besteht auf einer besonders leuchtenden, aber nicht UV-beständigen Farbe. Nach kurzer Zeit verblasst die Fassade deutlich. Da der Betrieb auf die Risiken hingewiesen und dies dokumentiert hat, bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen – ein Beispiel dafür, wie wichtig die Beratung und Dokumentation vorab ist.
  • Rissbildung durch Materialunverträglichkeit: Wird eine neue Farbschicht auf einen ungeeigneten Untergrund aufgetragen, können feine Risse entstehen. Der Malerbetrieb muss dann nachbessern, wenn er die Verträglichkeit nicht geprüft oder auf Risiken hingewiesen hat.
  • Schimmelbildung nach unsachgemäßer Sanierung: Nach einer Sanierung zeigt sich an den Sockelbereichen plötzlich Schimmel. Die Ursache: fehlende Abdichtung oder ungeeignete Farbe. Hier ist der Betrieb in der Pflicht, denn die Wahl des richtigen Systems gehört zur fachgerechten Ausführung.

Diese Beispiele zeigen: Nicht jeder Schaden ist ein Mangel, aber viele typische Fehler lassen sich durch saubere Planung, Dokumentation und rechtzeitige Mängelanzeige vermeiden.

Was gilt bei optischen Veränderungen und natürlichen Alterungserscheinungen?

Optische Veränderungen an der Fassade sind nicht automatisch ein Fall für die Gewährleistung. Gerade nach einigen Jahren können sich Farbton, Glanz oder die Oberflächenstruktur sichtbar verändern – und das ist oft ganz normal. Viele Eigentümer wundern sich, wenn nach zwei, drei Wintern die Fassade stumpfer wirkt oder kleine Verfärbungen auftreten. Doch das allein ist kein Mangel im rechtlichen Sinn.

  • Natürliche Alterung: Witterung, UV-Strahlung und Luftverschmutzung führen dazu, dass Farben ausbleichen oder vergrauen. Auch feine Haarrisse, die sich nicht ausweiten, gelten als typische Alterungserscheinung und sind hinzunehmen.
  • Algen- und Pilzbefall: Besonders auf Nordseiten oder in feuchten Regionen können sich grüne oder schwarze Beläge bilden. Solche Erscheinungen sind meist keine Folge mangelhafter Arbeit, sondern entstehen durch Umweltbedingungen und die Materialeigenschaften moderner, diffusionsoffener Farben.
  • Farbtonabweichungen: Leichte Unterschiede im Farbton – etwa zwischen verschiedenen Fassadenseiten oder nach Ausbesserungen – sind häufig unvermeidbar. Sie werden in der Regel nicht als Mangel anerkannt, solange sie im Rahmen der technischen Richtlinien liegen.

Entscheidend ist: Nur wenn eine Veränderung auf einen Verarbeitungsfehler oder die Verwendung ungeeigneter Materialien zurückzuführen ist, greift die Gewährleistung. Alles andere gehört zur natürlichen Lebensdauer einer Fassade und ist schlichtweg unvermeidlich.

Tipps, um die Gewährleistungsrechte beim Fassadenanstrich zu sichern

Wer seine Gewährleistungsrechte beim Fassadenanstrich wirklich sichern will, muss clever vorgehen und ein paar oft übersehene Details beachten.

  • Unabhängige Abnahme: Ziehen Sie bei der Abnahme einen neutralen Sachverständigen hinzu. Das erhöht die Beweiskraft, falls es später Streit gibt, und sorgt für einen objektiven Blick auf mögliche Mängel.
  • Protokoll mit Unterschriften: Lassen Sie ein detailliertes Abnahmeprotokoll anfertigen, das von beiden Parteien unterschrieben wird. Halten Sie darin auch kleine Auffälligkeiten fest, selbst wenn sie zunächst unbedeutend erscheinen.
  • Technische Merkblätter aufbewahren: Sammeln Sie alle technischen Datenblätter und Verarbeitungshinweise der verwendeten Produkte. Diese Unterlagen sind im Zweifel Gold wert, um nachzuweisen, ob der Betrieb sich an die Vorgaben gehalten hat.
  • Wetterbedingungen dokumentieren: Notieren Sie während der Arbeiten Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Wetterlage. Gerade bei Fassadenanstrichen können ungünstige Bedingungen zu Problemen führen, die sich erst später zeigen.
  • Kommunikation archivieren: Speichern Sie alle E-Mails, Angebote, Änderungswünsche und Rückfragen rund um das Projekt. So können Sie jederzeit belegen, was tatsächlich vereinbart oder nachträglich besprochen wurde.
  • Zeugen benennen: Falls Sie Zeugen für bestimmte Vorgänge haben (zum Beispiel Nachbarn oder Bauleiter), halten Sie deren Namen und Kontaktdaten fest. Im Ernstfall können sie entscheidende Details bestätigen.

Mit diesen Schritten sind Sie nicht nur für den Ernstfall gewappnet, sondern zeigen auch dem Fachbetrieb, dass Sie Ihre Rechte ernst nehmen – das sorgt oft schon im Vorfeld für eine sorgfältigere Ausführung.

Fazit: So nutzen Sie die Gewährleistung beim Fassadenanstrich optimal

Fazit: So nutzen Sie die Gewährleistung beim Fassadenanstrich optimal

Wer das volle Potenzial der Gewährleistung ausschöpfen möchte, sollte bereits vor Beginn der Arbeiten auf eine lückenlose Vertragsgestaltung achten und sich aktiv in den Prozess einbringen. Prüfen Sie regelmäßig die Ausführung, stellen Sie gezielte Rückfragen zu verwendeten Materialien und lassen Sie sich Zwischenstände zeigen. So erkennen Sie Abweichungen frühzeitig und können sofort reagieren, bevor aus kleinen Fehlern teure Schäden werden.

  • Setzen Sie auf Transparenz: Offenheit im Umgang mit dem Fachbetrieb und eine sachliche Kommunikation fördern schnelle Lösungen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
  • Reagieren Sie proaktiv: Warten Sie nicht ab, sondern sprechen Sie Auffälligkeiten sofort an – das signalisiert Aufmerksamkeit und verhindert, dass Mängel übersehen werden.
  • Nutzen Sie externe Beratung: Bei Unsicherheiten lohnt sich die Einschaltung eines unabhängigen Bausachverständigen, der Ihre Interessen objektiv vertritt und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.

Mit dieser Haltung schaffen Sie die besten Voraussetzungen, um die Gewährleistung nicht nur als Absicherung, sondern als echten Mehrwert für Ihr Zuhause zu nutzen.

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FAQ zur Gewährleistung beim Fassadenanstrich

Was ist eine Gewährleistung beim Fassadenanstrich?

Die Gewährleistung beim Fassadenanstrich ist ein gesetzlich geregeltes Recht auf eine mangelfreie und fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Sie verpflichtet den Malerbetrieb, nicht nur die gewünschte Optik zu liefern, sondern auch Dauerhaftigkeit und technische Funktion sicherzustellen. Liegen Mängel vor, die bereits bei Abnahme existierten oder auf fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, haben Eigentümer Ansprüche wie Nachbesserung oder Schadensersatz.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für einen Fassadenanstrich durch einen Fachbetrieb?

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Neuanstrich in der Regel fünf Jahre nach BGB oder vier Jahre nach VOB/B. Bei reinen Renovierungsanstrichen kann die Frist auch nur zwei Jahre betragen, falls dies vertraglich vereinbart wurde. Entscheidend ist immer das Datum der förmlichen Abnahme der Arbeiten.

Welche Mängel sind beim Fassadenanstrich durch die Gewährleistung abgedeckt?

Abgedeckt sind alle Fehler, die auf unsachgemäße Ausführung, defekte Materialien (sofern vom Betrieb geliefert), Blasenbildung, Rissbildung oder Abplatzungen zurückzuführen sind. Natürliche Alterungserscheinungen, z.B. Ausbleichen der Farbe, kleine Haarrisse oder Pilzbefall durch Umwelteinflüsse, gelten in der Regel nicht als Mängel.

Was gilt bei beigestellten Farben hinsichtlich der Gewährleistung?

Wird die Farbe vom Auftraggeber selbst beschafft, beschränkt sich die Gewährleistung des Betriebs ausschließlich auf die fachgerechte Verarbeitung. Für Qualität, Haltbarkeit oder etwaige Farbveränderungen der beigestellten Farbe haftet der Fachbetrieb nicht. Daher ist eine klare schriftliche Dokumentation im Vertrag besonders wichtig.

Wie sollte ein Mangel am Fassadenanstrich gemeldet werden, um die Gewährleistung zu sichern?

Mängel sollten immer schriftlich, möglichst per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, gemeldet werden. Die genaue Beschreibung des Mangels, Fotos als Beweis sowie eine angemessene Fristsetzung zur Nachbesserung sind essenziell. So sind alle Ansprüche aus der Gewährleistung rechtssicher dokumentiert und durchsetzbar.

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Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Die Gewährleistung beim Fassadenanstrich sichert dem Auftraggeber gesetzlich das Recht auf mangelfreie Arbeit und Material für mehrere Jahre, wobei Fristen und Umfang je nach Vertragstyp (BGB/VOB) sowie Art des Projekts variieren.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Vertragsdetails genau prüfen: Achten Sie darauf, ob im Vertrag das BGB oder die VOB/B als rechtliche Grundlage vereinbart ist, da dies direkten Einfluss auf die Dauer und den Umfang Ihrer Gewährleistungsansprüche hat.
  2. Abnahme und Dokumentation nicht vergessen: Führen Sie eine schriftliche und möglichst unabhängige Abnahme durch und dokumentieren Sie alle Arbeitsschritte sowie eventuelle Auffälligkeiten mit Fotos und Protokollen. Das erleichtert die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.
  3. Mängel korrekt melden: Informieren Sie den Malerbetrieb bei Mängeln immer schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und dokumentieren Sie den Mangel möglichst präzise mit Fotos und einer genauen Beschreibung.
  4. Unterschiede bei Materialstellung beachten: Wenn Sie die Farbe selbst beistellen, haftet der Betrieb in der Regel nur für die Verarbeitung, nicht für Materialfehler. Halten Sie alle Details zur beigestellten Farbe schriftlich fest und klären Sie vorab die Verantwortlichkeiten.
  5. Natürliche Alterung und optische Veränderungen kennen: Nicht jede Veränderung an der Fassade ist ein Mangel. Farbtonabweichungen, Ausbleichen oder kleine Risse durch Witterung sind meist keine Gewährleistungsfälle. Nur technische Fehler oder unsachgemäße Ausführung begründen Ansprüche.

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