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Flächen Übermessen bei Malerarbeiten: So geht’s richtig

04.06.2025 35 mal gelesen 0 Kommentare
  • Verwenden Sie ein präzises Maßband oder einen Laser-Entfernungsmesser, um Länge und Breite der zu streichenden Flächen zu ermitteln.
  • Ziehen Sie Fenster, Türen und andere nicht zu bearbeitende Bereiche von der Gesamtfläche ab.
  • Notieren Sie alle Maße sorgfältig und kalkulieren Sie die benötigte Farbmenge anhand der Quadratmeterzahl.

Grundregel: Wann Flächen bei Malerarbeiten übermessen werden dürfen

Grundregel: Wann Flächen bei Malerarbeiten übermessen werden dürfen

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Beim Übermessen von Flächen im Rahmen von Malerarbeiten gibt es eine zentrale Regel, die sich direkt aus der ATV DIN 18363 ableitet: Flächen, in denen sich Öffnungen wie Türen oder Fenster befinden, werden grundsätzlich dann übermessen, wenn die Einzelöffnung eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Diese Schwelle liegt bei 2,5 m² je Öffnung. Alles, was darunter liegt, bleibt bei der Flächenberechnung vollständig erhalten – es wird also nicht abgezogen. Das bedeutet: Die zu streichende oder zu beschichtende Wandfläche wird so behandelt, als gäbe es die kleinere Öffnung gar nicht. Das ist besonders praktisch bei Standardtüren oder kleineren Fenstern, denn so bleibt die Aufmaßberechnung einfach und nachvollziehbar.

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Wird diese Grenze von 2,5 m² jedoch überschritten, muss die betreffende Öffnung exakt aus der Gesamtfläche herausgerechnet werden. Das ist vor allem bei großflächigen Fenstern, Schiebetüren oder Durchgängen relevant. Die Norm schreibt also eine klare Linie vor, die nicht willkürlich ausgelegt werden darf – sie ist bindend, sofern keine abweichende Vereinbarung im Vertrag steht.

Wichtig ist außerdem: Die Regel gilt für jede einzelne Öffnung, nicht für die Summe aller Öffnungen in einer Wand. Mehrere kleine Fenster werden also jeweils einzeln betrachtet und nicht zusammengerechnet. Das sorgt für Transparenz und verhindert Missverständnisse bei der Abrechnung.

Zusätzlich zu dieser Grundregel existieren Sonderfälle, etwa bei Nischen, Rückflächen oder Unterbrechungen durch Installationen. Hier gelten ähnliche Übermessungsgrenzen, wobei stets die exakte Definition der Norm maßgeblich ist. Wer sich daran hält, schafft eine solide Basis für eine prüfbare und rechtssichere Abrechnung im Malerhandwerk.

Übermessungsgrenzen nach DIN 18363: Türen, Fenster und Aussparungen

Übermessungsgrenzen nach DIN 18363: Türen, Fenster und Aussparungen

Die DIN 18363 setzt für das Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten nicht nur die 2,5-m²-Grenze, sondern definiert auch für unterschiedliche Bauteile und Situationen ganz eigene Regeln. Diese Details sind für eine exakte und normgerechte Abrechnung entscheidend.

  • Türen: Für Türöffnungen gilt: Solange die Fläche einer einzelnen Türöffnung nicht über 2,5 m² liegt, wird sie übermessen. Bei größeren Türen ist ein Flächenabzug zwingend erforderlich. Das betrifft insbesondere doppelflügelige Türen oder breite Durchgänge.
  • Fenster: Auch bei Fenstern ist die 2,5-m²-Regel maßgeblich. Dachflächenfenster, bodentiefe Fenster oder Schaufenster überschreiten diese Grenze oft – hier muss also abgezogen werden. Bei kleineren Fenstern bleibt die Fläche in der Wandberechnung enthalten.
  • Aussparungen und Nischen: Die Norm behandelt Nischen, Wanddurchbrüche und andere Aussparungen genauso wie Türen und Fenster. Jede einzelne Öffnung wird separat betrachtet. Bei Nischen zählt dabei die sichtbare Öffnungsfläche, nicht das Innenmaß.
  • Unterbrechungen: Für Unterbrechungen wie Installationsschächte oder Pfeiler gilt: Bis zu einer Breite von 30 cm werden sie übermessen. Alles, was breiter ist, muss abgezogen werden.

Diese Übermessungsgrenzen sorgen für eine faire und einheitliche Berechnung, unabhängig davon, wie komplex oder ungewöhnlich die Raumaufteilung ist. Wer sich exakt an die Vorgaben der DIN 18363 hält, verhindert Unklarheiten und legt den Grundstein für eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung.

Vor- und Nachteile des Übermessens von Flächen bei Malerarbeiten

Pro Contra
Vereinfachte und schnellere Flächenberechnung für kleinere Öffnungen (z. B. Standardtüren, kleine Fenster) Kann zu Unstimmigkeiten führen, wenn die Übermessungsgrenzen nicht korrekt angewendet werden
Klare und einheitliche Regelung durch die DIN 18363 (Öffnungen bis 2,5 m² werden übermessen) Potenzielle Fehlerquelle bei der Einzelerfassung und Dokumentation jeder Öffnung
Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Auftragnehmer und Auftraggeber Bei Übersehen von Abzugsflächen (größere Fenster, Türen > 2,5 m²) fehlerhafte Abrechnung möglich
Keine aufwändigen Einzelabzüge bei mehreren kleinen Öffnungen, jede wird einzeln bewertet Gefahr, Leibungen oder Umrahmungen zu vergessen, da diese separat abgerechnet werden müssen
Erleichtert eine rechtssichere und normkonforme Abrechnung Missverständnisse möglich, wenn Auftraggeber die Übermessungsregeln nicht kennt

Exakte Vorgehensweise: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Übermessen

Exakte Vorgehensweise: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Übermessen

Eine präzise Flächenberechnung bei Malerarbeiten gelingt nur, wenn das Übermessen methodisch und systematisch erfolgt. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dich sicher durch den Prozess führt – ganz ohne Rätselraten oder böse Überraschungen am Ende.

  • 1. Wandfläche vollständig messen: Miss die gesamte Wand- oder Deckenfläche, an der die Malerarbeiten ausgeführt werden sollen. Notiere die Maße mit zwei Dezimalstellen – das sorgt für Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit.
  • 2. Öffnungen identifizieren und dokumentieren: Gehe die Wand systematisch ab und halte jede einzelne Öffnung (Tür, Fenster, Nische) mit ihren Maßen fest. Achte darauf, die Maße der sichtbaren Öffnung zu nehmen, nicht die Rahmenmaße.
  • 3. Übermessungsgrenzen prüfen: Vergleiche jede Öffnung mit den geltenden Übermessungsgrenzen laut Norm. Entscheide für jede Öffnung einzeln, ob sie übermessen wird oder ob ein Abzug notwendig ist.
  • 4. Leibungen und Umrahmungen separat erfassen: Miss die Flächen der Leibungen und Umrahmungen einzeln und halte sie getrennt von der Hauptfläche fest. Diese Flächen werden gesondert abgerechnet.
  • 5. Besonderheiten berücksichtigen: Berücksichtige spezielle Fälle wie Installationsschächte, Nischen oder Unterbrechungen. Miss diese Bauteile exakt aus und prüfe, ob sie unter die Übermessungsregel fallen oder abgezogen werden müssen.
  • 6. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Halte alle Maße, Berechnungen und Entscheidungen übersichtlich fest. Nutze dafür ein Aufmaßblatt oder eine digitale Vorlage, sodass jeder Schritt im Nachhinein nachvollziehbar bleibt.
  • 7. Endkontrolle: Überprüfe am Schluss alle Maße und Berechnungen auf Plausibilität. Achte darauf, dass keine Öffnung doppelt berücksichtigt oder vergessen wurde.

Mit dieser klaren Vorgehensweise lässt sich das Übermessen bei Malerarbeiten nicht nur fehlerfrei, sondern auch absolut transparent und prüfbar durchführen. Das spart Zeit, Nerven und – ganz ehrlich – auch Diskussionen mit dem Auftraggeber.

Praxisbeispiel: So berechnen Sie Wandflächen mit Türöffnungen richtig

Praxisbeispiel: So berechnen Sie Wandflächen mit Türöffnungen richtig

Stellen wir uns vor, Sie haben eine Wohnzimmerwand mit den Maßen 4,20 m Breite und 2,60 m Höhe. In dieser Wand befindet sich eine Tür mit einer Öffnungsfläche von 2,10 m x 1,00 m. Wie gehen Sie nun konkret vor?

  • Gesamtfläche bestimmen:
    4,20 m x 2,60 m = 10,92 m2
  • Türöffnung messen:
    2,10 m x 1,00 m = 2,10 m2
  • Übermessungsregel anwenden:
    Die Türöffnung ist kleiner als 2,5 m2. Sie bleibt also in der Flächenberechnung enthalten. Ein Abzug ist nicht erforderlich.
  • Leibung separat berechnen:
    Die Fläche der Türleibung wird extra gemessen und abgerechnet, zum Beispiel: 2,10 m (Höhe) x 0,12 m (Tiefe) x 2 (beide Seiten) = 0,504 m2

Wäre die Türöffnung beispielsweise 2,80 m2 groß, müssten Sie diese Fläche von der Gesamtfläche abziehen und die Leibung weiterhin separat berechnen. Dieses Vorgehen sorgt für eine saubere, nachvollziehbare Flächenberechnung – und Sie stehen auf der sicheren Seite, falls es später zu Rückfragen kommt.

Typische Fehlerquellen beim Übermessen vermeiden

Typische Fehlerquellen beim Übermessen vermeiden

  • Falsche Maßeinheiten verwenden:
    Es kommt öfter vor, dass Zentimeter statt Meter oder umgekehrt notiert werden. Ein Zahlendreher – und schon stimmen die Flächen nicht mehr. Immer auf einheitliche Maßeinheiten achten!
  • Leibungen und Umrahmungen vergessen:
    Gerade bei vielen Öffnungen im Raum geraten die zugehörigen Leibungen schnell unter den Tisch. Diese müssen jedoch immer separat erfasst werden, sonst fehlt ein Teil der Leistung in der Abrechnung.
  • Öffnungen doppelt berücksichtigen:
    Ein häufiger Fehler ist, dass Öffnungen sowohl abgezogen als auch bei den Leibungen nochmals berechnet werden. Das führt zu einer fehlerhaften Gesamtsumme. Jede Fläche nur einmal erfassen!
  • Unklare Dokumentation:
    Wenn Maße, Bezeichnungen oder Skizzen nicht eindeutig sind, entstehen Missverständnisse. Sorgfältige und nachvollziehbare Aufzeichnungen sind das A und O, um spätere Diskussionen zu vermeiden.
  • Übermessungsgrenzen falsch interpretieren:
    Wer die Übermessungsgrenzen nicht korrekt anwendet – etwa mehrere kleine Öffnungen zusammenzählt oder die Grenze falsch legt – riskiert Abzüge bei der Abrechnung. Jede Öffnung einzeln prüfen!
  • Rundungsfehler bei der Flächenberechnung:
    Zu frühes oder zu spätes Runden kann die Endsumme verfälschen. Einzelmaße immer mit zwei Nachkommastellen, das Endergebnis kaufmännisch runden.

Wer diese Fehlerquellen kennt und gezielt umgeht, schafft eine solide Basis für eine transparente und korrekte Flächenberechnung bei Malerarbeiten.

Leibungen und Umrahmungen: Separate Berechnung und deren Bedeutung

Leibungen und Umrahmungen: Separate Berechnung und deren Bedeutung

Leibungen und Umrahmungen sind bei Malerarbeiten echte Detailflächen, die oft unterschätzt werden. Sie entstehen überall dort, wo eine Öffnung – wie etwa eine Tür oder ein Fenster – in der Wand sitzt. Die Fläche, die sich im rechten Winkel zur Wand um die Öffnung herumzieht, nennt man Leibung. Umrahmungen sind gestalterische oder bauliche Einfassungen, die zusätzlich um Fenster oder Türen herum verlaufen können.

  • Separate Mengenermittlung:
    Für jede Leibung und Umrahmung muss die Fläche gesondert gemessen und dokumentiert werden. Das ist nicht nur eine Frage der Genauigkeit, sondern auch eine klare Vorgabe der einschlägigen Normen. Wer diese Flächen pauschal behandelt, verschenkt oft abrechenbare Leistung.
  • Bedeutung für die Kalkulation:
    Gerade bei aufwändigen oder tiefen Leibungen summiert sich die zusätzliche Fläche schnell. In Altbauten oder bei dicken Wänden können Leibungen einen erheblichen Anteil an der Gesamtarbeitszeit und am Materialverbrauch ausmachen. Werden sie vergessen, bleibt ein Teil der erbrachten Arbeit unvergütet.
  • Gestalterische Besonderheiten:
    Umrahmungen – zum Beispiel Faschen, Gesimse oder Zierprofile – erfordern oft besondere Sorgfalt und spezielle Techniken. Sie werden deshalb immer separat ausgewiesen, damit Aufwand und Material exakt nachvollziehbar bleiben.
  • Transparenz für Auftraggeber:
    Die separate Ausweisung dieser Flächen sorgt für Klarheit in der Abrechnung. Auftraggeber können genau nachvollziehen, welche Arbeiten an welchen Stellen erfolgt sind. Das beugt Missverständnissen und Nachfragen vor.

Die konsequente und getrennte Berechnung von Leibungen und Umrahmungen ist also nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Sie schützt vor Streitigkeiten und sorgt für eine faire Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Übersichtliche Aufmaßblätter und prüfbare Dokumentation erstellen

Übersichtliche Aufmaßblätter und prüfbare Dokumentation erstellen

Ein durchdachtes Aufmaßblatt ist das Rückgrat jeder transparenten Abrechnung im Malerhandwerk. Es sollte so gestaltet sein, dass alle Flächen, Maße und Besonderheiten auf einen Blick erkennbar sind. Wer hier schludert, riskiert Missverständnisse und unnötige Rückfragen – und das braucht wirklich niemand.

  • Klare Spaltenstruktur: Gliedere das Aufmaßblatt in nachvollziehbare Spalten: Bauteil, Maß, Anzahl, Einzelmaß, Gesamtfläche, Besonderheiten. Das erleichtert die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit.
  • Logische Reihenfolge: Trage die Positionen so ein, wie sie im Raum tatsächlich vorkommen. So kann jeder Schritt am Objekt direkt nachvollzogen werden.
  • Ergänzende Hinweise: Füge bei Bedarf kurze Anmerkungen hinzu, zum Beispiel zu speziellen Ausführungen, Farbtönen oder Untergrundbeschaffenheiten. Das hilft bei der späteren Prüfung und spart Rückfragen.
  • Dokumentation von Besonderheiten: Halte Abweichungen vom Standard – etwa bei ungewöhnlichen Bauteilen oder vereinbarten Sonderleistungen – immer gesondert fest. Das schützt vor späteren Unklarheiten.
  • Digitale Aufmaßblätter nutzen: Moderne Softwarelösungen bieten Vorlagen, automatische Berechnungen und die Möglichkeit, Fotos oder Skizzen direkt zuzuordnen. Das erhöht die Prüfbarkeit und macht die Dokumentation revisionssicher.

Ein sauber geführtes Aufmaßblatt ist am Ende nicht nur Beleg für die eigene Sorgfalt, sondern auch das beste Argument, wenn es um die Nachvollziehbarkeit und Anerkennung der abgerechneten Leistungen geht.

Rechtssichere Abrechnung: Normgerechte Umsetzung für Malerarbeiten

Rechtssichere Abrechnung: Normgerechte Umsetzung für Malerarbeiten

Für eine rechtssichere Abrechnung im Malerhandwerk ist es unerlässlich, die aktuellen Vorgaben der VOB/C und insbesondere der DIN 18363 exakt einzuhalten. Die Rechnung muss nicht nur prüfbar, sondern auch vollständig und transparent sein. Das schützt vor späteren Beanstandungen und gibt beiden Vertragsparteien Sicherheit.

  • Vertragliche Vereinbarungen dokumentieren: Halte alle individuellen Absprachen schriftlich fest. Nur so lässt sich im Streitfall belegen, welche Leistungen und Berechnungsarten tatsächlich vereinbart wurden.
  • Normabweichungen klar kennzeichnen: Falls von den Vorgaben der DIN abgewichen wird, muss dies ausdrücklich und nachvollziehbar im Vertrag oder der Abrechnung vermerkt sein. Sonst gilt automatisch die Norm als Grundlage.
  • Leistungsbeschreibung exakt formulieren: Eine detaillierte Beschreibung der ausgeführten Arbeiten ist Pflicht. Dazu gehören verwendete Materialien, Ausführungsart und gegebenenfalls auch Farbtöne oder Schichtdicken.
  • Nachvollziehbare Mengenberechnung: Jede Position der Rechnung muss mit dem zugehörigen Aufmaßblatt verknüpft sein. So kann der Auftraggeber die Mengen lückenlos prüfen.
  • Fristen und Prüfzeiten beachten: Die VOB/B gibt klare Fristen für die Prüfung und eventuelle Beanstandung der Rechnung vor. Wer diese einhält, vermeidet unnötige Verzögerungen und Streitigkeiten.
  • Aktuelle Normen und Rechtsprechung einbeziehen: Regelmäßige Anpassungen der DIN und neue Urteile können die Abrechnungspraxis beeinflussen. Bleibe auf dem Laufenden, um keine formalen Fehler zu riskieren.

Eine konsequent normgerechte und lückenlos dokumentierte Abrechnung ist der beste Schutz vor Nachforderungen, Abzügen oder langwierigen Auseinandersetzungen. Wer hier sauber arbeitet, schafft Vertrauen und sorgt für einen reibungslosen Projektabschluss.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten

  • Wie gehe ich bei ungewöhnlich geformten Öffnungen vor?
    Bei runden, schrägen oder andersartig geformten Öffnungen wird die tatsächliche Öffnungsfläche nach geometrischen Formeln berechnet. Die Übermessungsgrenze gilt auch hier, entscheidend ist die Fläche, nicht die Form.
  • Was ist bei nachträglichen Änderungen während der Bauphase zu beachten?
    Werden Öffnungen nachträglich vergrößert oder verkleinert, muss das Aufmaß entsprechend angepasst und dokumentiert werden. Die Abrechnung richtet sich immer nach dem tatsächlich ausgeführten Zustand.
  • Wie wird mit mehrfachen Öffnungen in einer Wand verfahren?
    Jede Öffnung wird einzeln betrachtet. Auch wenn mehrere Öffnungen nebeneinanderliegen, darf die Fläche nicht einfach addiert werden, um die Übermessungsgrenze zu überschreiten.
  • Welche Rolle spielen Wandvorsprünge oder Stützen?
    Wandvorsprünge und Stützen werden wie Unterbrechungen behandelt. Je nach Breite und Länge gelten spezielle Übermessungsregeln, die sich von denen für Öffnungen unterscheiden.
  • Wie wird mit Flächen umgegangen, die nur teilweise gestrichen werden?
    In solchen Fällen ist eine exakte Teilflächenberechnung erforderlich. Die zu bearbeitenden Teilflächen müssen im Aufmaß klar abgegrenzt und einzeln aufgeführt werden.
  • Was tun, wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer beim Übermessen nicht einig sind?
    In Streitfällen empfiehlt sich ein gemeinsames, schriftlich protokolliertes Aufmaß vor Ort. Bei anhaltenden Differenzen kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger hinzugezogen werden.

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FAQ zum Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten

Was bedeutet das Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten?

Beim Übermessen wird eine Öffnung wie z.B. eine Tür oder ein Fenster in der Flächenberechnung nicht abgezogen, sofern ihre Einzelgröße die festgelegte Grenze (meist 2,5 m²) nicht überschreitet. Die betreffende Fläche bleibt somit vollständig in der Abrechnung enthalten.

Ab welcher Größe müssen Öffnungen wie Türen und Fenster von der Fläche abgezogen werden?

Laut DIN 18363 und den anerkannten Regeln des Handwerks müssen Öffnungen abgezogen werden, sobald ihre Einzelgröße 2,5 m² überschreitet. Kleinere Öffnungen werden übermessen und bleiben in der Flächenberechnung.

Wie werden Leibungen und Umrahmungen bei der Flächenberechnung berücksichtigt?

Leibungen und Umrahmungen müssen immer separat erfasst und abgerechnet werden. Sie gehören nicht zur übermessenen Hauptfläche, sondern werden zusätzlich gemessen, da sie einen eigenen Arbeitsaufwand darstellen.

Was sind typische Fehlerquellen beim Übermessen von Flächen?

Häufige Fehler sind das Vergessen von Leibungen, das falsche Anwenden der Übermessungsgrenzen, die fehlerhafte Maßeinheit oder das doppelte Berücksichtigen von Öffnungen. Sorgfältiges Aufmaß und Dokumentation sichern eine korrekte Abrechnung.

Welche Norm ist maßgeblich für das Übermessen von Flächen bei Malerarbeiten?

Die maßgebliche Norm für das Übermessen und das richtige Aufmaß ist die DIN 18363. Sie gibt vor, ab welchen Flächengrößen Öffnungen zu berücksichtigen oder abzuziehen sind und wie Sonderfälle behandelt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Bei Malerarbeiten werden Öffnungen bis 2,5 m² laut DIN 18363 übermessen und nicht abgezogen; größere Öffnungen müssen einzeln aus der Fläche herausgerechnet werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Übermessungsgrenzen korrekt anwenden: Beachte die zentrale Regel der DIN 18363: Öffnungen wie Türen und Fenster bis 2,5 m² werden bei der Flächenberechnung nicht abgezogen. Erst bei größeren Öffnungen muss die Fläche herausgerechnet werden. Jede Öffnung wird dabei einzeln betrachtet, nicht addiert!
  2. Leibungen und Umrahmungen separat berechnen: Vergiss nicht, die Flächen von Leibungen (Seitenflächen von Öffnungen) und Umrahmungen gesondert zu messen und abzurechnen. Sie zählen nicht zur Hauptfläche und können einen erheblichen Anteil an der Gesamtleistung ausmachen.
  3. Systematische und nachvollziehbare Dokumentation: Erstelle ein übersichtliches Aufmaßblatt mit klarer Spaltenstruktur und logischer Reihenfolge. Halte alle Maße, Berechnungen und Besonderheiten sorgfältig fest, um Missverständnisse und Nachfragen bei der Abrechnung zu vermeiden.
  4. Typische Fehlerquellen vermeiden: Achte besonders darauf, keine falschen Maßeinheiten zu verwenden, keine Flächen doppelt zu berücksichtigen und keine Abzugsflächen zu übersehen. Kontrolliere deine Berechnungen auf Rundungsfehler und stelle sicher, dass jede Öffnung korrekt erfasst wurde.
  5. Rechtssichere und normkonforme Abrechnung sicherstellen: Halte dich strikt an die Vorgaben der DIN 18363 und dokumentiere eventuelle vertragliche Abweichungen schriftlich. Eine lückenlose und transparente Dokumentation schützt dich vor späteren Beanstandungen und schafft Vertrauen bei Auftraggebern.

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