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Malerarbeiten beim Umzug: Was Sie beachten sollten

18.08.2025 19 mal gelesen 0 Kommentare
  • Planen Sie rechtzeitig, damit alle Malerarbeiten vor dem Einzug abgeschlossen sind.
  • Wählen Sie die passenden Farben und Materialien für die neuen Räume aus.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Renovierungspflichten aus dem Mietvertrag.

Rechtliche Pflichten für Malerarbeiten beim Auszug: Was ist wirklich notwendig?

Rechtliche Pflichten für Malerarbeiten beim Auszug: Was ist wirklich notwendig?

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Wer beim Auszug tatsächlich zur Farbrolle greifen muss, hängt in Deutschland und Österreich fast immer von der individuellen Vertragslage ab. Ein Blick in den Mietvertrag ist Pflicht – und zwar wirklich mit Adleraugen. Denn: Viele Klauseln, die Mieter zu Malerarbeiten verpflichten wollen, sind nach aktueller Rechtsprechung schlicht unwirksam. Besonders starr formulierte Fristen („alle drei Jahre muss gestrichen werden“) oder Vorgaben zur Farbwahl („nur weiß erlaubt“) sind oft nicht haltbar. In Deutschland urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) regelmäßig zugunsten der Mieter, wenn solche Klauseln verwendet werden. In Österreich sieht es ähnlich aus: Ohne explizite Vereinbarung gibt es keine generelle Pflicht, beim Auszug zu streichen.

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Doch Vorsicht, es gibt Ausnahmen! Wurden beispielsweise knallige Farben verwendet oder sind massive Verschmutzungen sichtbar, kann der Vermieter verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Wer also die Wände in Lila oder mit wilden Mustern hinterlässt, sollte sich auf Nachbesserungsforderungen einstellen. Normale Gebrauchsspuren wie kleine Bohrlöcher oder leicht vergilbte Tapeten muss der Vermieter hingegen akzeptieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Wohnung muss meist nur „besenrein“ übergeben werden. Bedeutet: Kein Malermeister-Finish, sondern einfach sauber und leer. Die Verpflichtung zu Malerarbeiten besteht nur, wenn die Wohnung bei Einzug renoviert war oder eine wirksame, individuelle Vereinbarung vorliegt. Wer sich unsicher ist, sollte den Mietvertrag von einer unabhängigen Beratungsstelle prüfen lassen – das spart im Zweifel bares Geld und Nerven.

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag: So erkennen Sie unberechtigte Forderungen

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag: So erkennen Sie unberechtigte Forderungen

Vermieter versuchen immer wieder, ihre Mieter mit scheinbar wasserdichten Klauseln zur Renovierung zu verpflichten. Doch längst nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch rechtlich haltbar. Wer genauer hinschaut, kann viele unberechtigte Forderungen schnell entlarven und bares Geld sparen.

  • Starre Fristen: Formulierungen wie „alle drei Jahre sind die Wände zu streichen“ sind in der Regel unwirksam. Das Gesetz verlangt eine flexible, am tatsächlichen Zustand orientierte Regelung.
  • Farbvorgaben: Klauseln, die ausschließlich neutrale oder weiße Farbtöne vorschreiben, sind meist nicht zulässig. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass solche Einschränkungen die Gestaltungsfreiheit der Mieter zu sehr einschränken.
  • Generalklauseln: Sätze wie „Der Mieter übernimmt sämtliche Schönheitsreparaturen“ ohne weitere Konkretisierung sind häufig zu unbestimmt und daher nicht bindend.
  • Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand: Verpflichtungen, die unabhängig vom tatsächlichen Abnutzungsgrad gelten sollen, sind in den meisten Fällen unwirksam.
  • Quotenabgeltungsklauseln: Forderungen nach anteiliger Kostenübernahme für noch nicht fällige Renovierungen (z. B. bei vorzeitigem Auszug) sind nach aktueller Rechtsprechung nicht zulässig.

Ein Tipp aus der Praxis: Werden Sie stutzig, wenn der Mietvertrag ungewöhnlich umfangreiche oder sehr detaillierte Renovierungspflichten enthält. Oft lohnt sich eine rechtliche Prüfung – viele Klauseln halten dem Gesetz gar nicht stand.

Vorteile und Nachteile von Malerarbeiten beim Wohnungswechsel im Überblick

Pro (Vorteile) Contra (Nachteile)
Bessere Chancen auf vollständige Kautionsrückzahlung Möglicherweise hohe Material- und Zeitkosten
Reibungslose und stressfreie Wohnungsübergabe Oft unnötig, wenn keine wirksame Renovierungspflicht besteht
Vermeidung von Nachforderungen des Vermieters Gefahr, unwirksame Vertragspflichten selbst zu erfüllen
Positiver Eindruck beim Vermieter und Nachmieter Eigenleistung kann zu suboptimalem Ergebnis führen
Klare Beweislage durch Fotodokumentation nach Malerarbeiten Risiko von Doppelarbeit, falls Vermieter professionellen Anstrich fordert
Möglichkeit, Vereinbarungen mit dem Vermieter individuell zu treffen Probleme bei der Farbe und Ausführung, wenn Vorgaben unklar sind

Wann Malerarbeiten tatsächlich erforderlich sind: Praxisbeispiele aus Deutschland und Österreich

Wann Malerarbeiten tatsächlich erforderlich sind: Praxisbeispiele aus Deutschland und Österreich

Die Notwendigkeit von Malerarbeiten beim Auszug ist in der Praxis oft eine Frage der Umstände – und nicht selten eine Grauzone. Es gibt jedoch typische Situationen, in denen Gerichte klar entscheiden: Hier muss gestrichen werden, dort nicht. Ein Blick auf konkrete Beispiele aus beiden Ländern hilft, Unsicherheiten auszuräumen.

  • Deutschland: Nachmieter trifft auf knallbunte Wände, etwa ein Wohnzimmer in Signalgrün oder ein Schlafzimmer in tiefem Violett? Dann kann der Vermieter verlangen, dass die Wände in einem neutralen Farbton übergeben werden. Das gilt besonders, wenn die Wohnung bei Einzug weiß oder dezent gestrichen war.
  • Österreich: Die Küche ist nach Jahren des Kochens mit hartnäckigen Fettflecken übersät, die sich nicht mehr entfernen lassen? In so einem Fall wird erwartet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird – das heißt, die Wand muss gestrichen werden.
  • Deutschland: Wer großflächige Wandtattoos, aufgeklebte Tapetenmuster oder Graffiti hinterlässt, kommt um Malerarbeiten kaum herum. Hier ist die Grenze zur „normalen Abnutzung“ klar überschritten.
  • Österreich: Wände wurden mit wasserfester Farbe bemalt, die sich nicht entfernen lässt? Auch hier ist der Mieter in der Pflicht, die Wände wieder in einen allgemein akzeptierten Zustand zu bringen.
  • Beide Länder: Wurden im Laufe der Mietzeit massive Verschmutzungen, etwa durch Nikotin oder Schimmel, verursacht, muss der Mieter diese beseitigen – das kann Malerarbeiten erforderlich machen.

Im Umkehrschluss gilt: Sind die Wände lediglich etwas verblasst oder weisen kleinere Gebrauchsspuren auf, reicht in der Regel eine besenreine Übergabe. Malerarbeiten sind dann nicht zwingend erforderlich, selbst wenn der Vermieter dies gerne hätte.

Normale Abnutzung oder Renovierungsbedarf? Das gilt beim Auszug

Normale Abnutzung oder Renovierungsbedarf? Das gilt beim Auszug

Beim Auszug stellt sich oft die Frage: Ist das noch normale Abnutzung oder schon ein Fall für den Farbeimer? Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn nicht jede Spur des Wohnens verpflichtet zu Malerarbeiten. Entscheidend ist, ob die Spuren durch gewöhnlichen Gebrauch oder durch außergewöhnliche Nutzung entstanden sind.

  • Normale Abnutzung: Dazu zählen etwa leichte Schattierungen an den Wänden, die durch Möbelabrieb oder Sonnenlicht entstehen. Auch kleine Nagel- oder Dübellöcher, wie sie beim Aufhängen von Bildern üblich sind, fallen darunter. Solche Spuren müssen nicht beseitigt werden.
  • Renovierungsbedarf: Anders sieht es aus, wenn die Wände durch ungewöhnliche Belastungen auffällig verschmutzt oder beschädigt sind. Dazu gehören zum Beispiel großflächige Wasserflecken, Brandspuren, massive Kratzer oder Flecken, die nicht mehr entfernt werden können. Auch das Übermalen von Graffiti oder das Entfernen von Wandstickern, die Rückstände hinterlassen, kann verlangt werden.

Faustregel: Was durch „normales Wohnen“ entsteht, bleibt Sache des Vermieters. Alles, was darüber hinausgeht und den ursprünglichen Zustand erheblich verändert, kann eine Renovierungspflicht auslösen.

Wie und in welchem Umfang Malerarbeiten ausgeführt werden müssen

Wie und in welchem Umfang Malerarbeiten ausgeführt werden müssen

Die Qualität und der Umfang der Malerarbeiten beim Auszug werden oft überschätzt. Es gibt keine Verpflichtung, die Wohnung in einem Zustand zu hinterlassen, der einem professionellen Neuanstrich gleicht. Vielmehr genügt es, wenn die Arbeiten in einer sogenannten „mittleren Art und Güte“ erfolgen. Das bedeutet: Streifenfreie, deckende Anstriche sind zwar wünschenswert, aber kleine Unregelmäßigkeiten oder leichte Farbunterschiede sind kein Grund zur Beanstandung.

  • Keine Profi-Standards erforderlich: Es reicht, wenn der Zustand der Wände dem bei Einzug entspricht. Die Nutzung von handelsüblichen Farben und einfachen Malerwerkzeugen ist völlig ausreichend.
  • Keine Pflicht zu mehreren Anstrichen: Ein einmaliger, deckender Anstrich genügt, sofern keine auffälligen Flecken oder Farbdurchschläge mehr sichtbar sind.
  • Farbton und Ausführung: Vorgaben zur exakten Farbauswahl sind meist unwirksam. Wichtig ist lediglich, dass der Gesamteindruck neutral und akzeptabel wirkt – schrille Farben oder auffällige Muster sollten entfernt werden, falls sie den ursprünglichen Zustand deutlich verändern.
  • Details beachten: Auch Türrahmen, Heizkörper oder Fensterbänke müssen nur dann gestrichen werden, wenn sie übermäßig verschmutzt oder beschädigt sind. Einmaliges Überstreichen reicht in der Regel aus.

Wichtig: Dokumentieren Sie den Zustand nach den Malerarbeiten mit Fotos. Das schützt vor späteren Diskussionen über die Ausführungsqualität und belegt, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.

Kosten und Material: Wer zahlt bei Malerarbeiten im Zuge des Umzugs?

Kosten und Material: Wer zahlt bei Malerarbeiten im Zuge des Umzugs?

Beim Thema Kosten für Malerarbeiten während des Umzugs herrscht oft Unsicherheit. Wer muss für Farbe, Pinsel und eventuell sogar Handwerker aufkommen? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob und wie die Renovierungspflicht im Mietvertrag geregelt ist – und ob diese Regelung überhaupt wirksam ist.

  • Materialkosten: Ist eine wirksame Vereinbarung zur Durchführung von Malerarbeiten getroffen, trägt der Vermieter in vielen Fällen die Kosten für Farbe und andere Materialien. Das klingt erstmal überraschend, ist aber nach aktueller Rechtsprechung so vorgesehen, um Mieter nicht über Gebühr zu belasten.
  • Arbeitsleistung: Die eigentliche Ausführung – also das Streichen selbst – muss der Mieter übernehmen, sofern er dazu verpflichtet ist. Alternativ kann ein Fachbetrieb beauftragt werden, was jedoch meist auf eigene Kosten geschieht, sofern keine andere Regelung besteht.
  • Unwirksame Klauseln: Sind die Renovierungsklauseln im Vertrag nicht gültig, entfällt die Pflicht zu Malerarbeiten komplett – und damit auch jede Kostenbeteiligung.
  • Individuelle Vereinbarungen: Es gibt auch Fälle, in denen Mieter und Vermieter im Rahmen der Wohnungsübergabe eine einvernehmliche Lösung finden, etwa eine Kostenbeteiligung oder eine Ablösezahlung für bereits ausgeführte Arbeiten. Hier lohnt sich das Gespräch, bevor unnötige Ausgaben entstehen.

Ein Tipp am Rande: Quittungen für Material und Handwerkerleistungen sollten immer aufbewahrt werden. Im Streitfall kann das bares Geld retten – etwa, wenn der Vermieter nachträglich Kosten erstatten muss oder eine Doppelbelastung droht.

Der richtige Umgang mit Bohr- und Dübellöchern vor der Wohnungsübergabe

Der richtige Umgang mit Bohr- und Dübellöchern vor der Wohnungsübergabe

Bohr- und Dübellöcher sind ein Dauerbrenner bei der Wohnungsübergabe. Doch wie viele Löcher sind eigentlich „normal“ und wann wird’s zu viel? Entscheidend ist, ob die Löcher im üblichen Rahmen für Bilder, Regale oder Gardinenstangen gesetzt wurden – dann gelten sie als normale Abnutzung. Aber: Eine Wand, die wie ein Schweizer Käse aussieht, wird kaum als vertragsgemäß durchgehen.

  • Wenige, fachgerecht gesetzte Löcher: In Wohn- und Schlafräumen akzeptieren Vermieter meist eine überschaubare Anzahl. Sind die Löcher sauber gebohrt und nicht ausgerissen, reicht oft das einfache Verschließen mit Spachtelmasse.
  • Übermäßige oder unsachgemäße Löcher: Wer wild drauflos gebohrt hat, muss mehr tun. Ausgefranste, große oder zu viele Löcher sollten nicht nur zugespachtelt, sondern auch geschliffen und ggf. überstrichen werden, damit die Wand wieder ordentlich aussieht.
  • Spezialfälle: In gefliesten Bereichen wie Bad oder Küche ist besondere Vorsicht geboten. Fliesen dürfen nicht beschädigt werden – andernfalls kann der Vermieter Ersatz verlangen. Hier hilft oft spezieller Reparaturkitt für Fliesen.
  • Tipps für ein sauberes Ergebnis: Kleine Spachtelarbeiten lassen sich mit fertigen Reparatursets schnell erledigen. Nach dem Trocknen leicht anschleifen, dann fällt kaum noch etwas auf. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, streicht die Stelle anschließend mit passender Wandfarbe nach.

Praktisch: Fotos vom Zustand vor und nach dem Verschließen der Löcher sind Gold wert, falls es später zu Diskussionen kommt. So kann niemand behaupten, die Wand sei beschädigt übergeben worden.

Praktische Tipps: Mit Checklisten und Protokollen zur stressfreien Übergabe

Praktische Tipps: Mit Checklisten und Protokollen zur stressfreien Übergabe

Eine gut vorbereitete Wohnungsübergabe nimmt den Druck raus – und verhindert, dass Kleinigkeiten übersehen werden. Mit einer klugen Checkliste behalten Sie alles im Blick, was vor dem Auszug erledigt werden muss. Das spart Zeit, Nerven und am Ende auch bares Geld.

  • Checkliste vor dem Auszug: Listen Sie alle Räume einzeln auf und notieren Sie, welche kleinen Reparaturen, Reinigungen oder Malerarbeiten jeweils nötig sind. Vergessen Sie nicht Keller, Dachboden oder Balkon.
  • Protokoll bei der Übergabe: Halten Sie gemeinsam mit dem Vermieter den Zustand der Wohnung schriftlich fest. Notieren Sie Besonderheiten, offene Fragen oder kleine Mängel direkt vor Ort. Ein unterschriebenes Protokoll ist im Streitfall ein echter Joker.
  • Fotodokumentation: Machen Sie vor und nach der Übergabe Fotos von allen kritischen Stellen – besonders von Ecken, Kanten und schwer zugänglichen Bereichen. Das schützt Sie vor späteren Nachforderungen.
  • Werkzeug und Material bereitlegen: Halten Sie Spachtel, Farbe, Pinsel und Reinigungsmittel griffbereit, um kurzfristig kleine Ausbesserungen noch vor Ort erledigen zu können.
  • Letzter Kontrollgang: Gehen Sie am Tag der Übergabe mit Ihrer Checkliste noch einmal durch alle Räume. So entgeht Ihnen garantiert kein Detail.

Mein Tipp: Eine digitale Checkliste auf dem Smartphone lässt sich unterwegs schnell anpassen – so bleibt alles flexibel und Sie sind für jede Überraschung gewappnet.

Typische Streitfälle vermeiden: So sichern Sie sich rechtlich ab

Typische Streitfälle vermeiden: So sichern Sie sich rechtlich ab

Rechtliche Auseinandersetzungen rund um Malerarbeiten beim Auszug lassen sich oft schon im Vorfeld vermeiden, wenn Sie ein paar entscheidende Schritte beherzigen. Es geht nicht nur darum, was Sie tun, sondern auch darum, wie Sie Ihre Rechte clever verteidigen. Ein bisschen Weitblick und die richtige Strategie machen hier den Unterschied.

  • Frühzeitig kommunizieren: Informieren Sie Ihren Vermieter rechtzeitig über Ihren Auszugstermin und bitten Sie um eine gemeinsame Vorbesichtigung. So lassen sich mögliche Mängel oder offene Fragen vorab klären – schriftliche Bestätigungen sind Gold wert.
  • Unabhängige Zeugen einbeziehen: Nehmen Sie eine neutrale Person zur Übergabe mit. Im Streitfall kann ein Zeuge bestätigen, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich übergeben wurde.
  • Expertenrat einholen: Bei Unsicherheiten lohnt sich der Gang zu einer Mieterberatung oder einem Fachanwalt. Viele Beratungsstellen bieten sogar kostenlose Ersteinschätzungen an – besser einmal zu viel gefragt als später draufgezahlt.
  • Fristen und Formalien beachten: Prüfen Sie, ob alle Fristen eingehalten wurden, etwa für die Rückgabe der Wohnung oder die Geltendmachung von Ansprüchen. Versäumen Sie keine wichtigen Termine, sonst kann das teuer werden.
  • Dokumente und Kommunikation archivieren: Bewahren Sie sämtliche E-Mails, Briefe und Protokolle rund um die Wohnungsübergabe gut auf. Im Fall der Fälle sind lückenlose Unterlagen ein unschlagbares Argument.

Mit diesen Schritten stärken Sie Ihre Position und verhindern, dass aus kleinen Unstimmigkeiten große Rechtsstreitigkeiten werden. Das gibt Sicherheit – und am Ende auch ein gutes Gefühl beim Abschied aus der alten Wohnung.

Fazit: Fehler und unnötige Kosten bei Malerarbeiten beim Umzug vermeiden

Fazit: Fehler und unnötige Kosten bei Malerarbeiten beim Umzug vermeiden

Wer clever plant, spart nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Nerven. Häufig entstehen Kosten durch vorschnelle Handlungen – etwa weil ohne Prüfung des Mietvertrags einfach drauflos renoviert wird oder weil bei Unsicherheiten keine professionelle Beratung eingeholt wird. Eine gezielte Vorbereitung, etwa durch das Einholen von Vergleichsangeboten für Malerarbeiten oder das frühzeitige Abklären individueller Vereinbarungen mit dem Vermieter, kann bares Geld sparen.

  • Vergleichsangebote nutzen: Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, falls Sie professionelle Hilfe benötigen. Preisunterschiede sind oft erheblich und nicht immer ist das teuerste Angebot das beste.
  • Individuelle Absprachen dokumentieren: Jede Sondervereinbarung, etwa über eine Ablöse für bereits durchgeführte Malerarbeiten, sollte schriftlich festgehalten werden. Das verhindert Missverständnisse und schützt vor nachträglichen Forderungen.
  • Eigene Arbeitszeit realistisch einschätzen: Wer selbst streicht, sollte Aufwand und Materialbedarf nicht unterschätzen. Oft lohnt sich eine ehrliche Kalkulation, ob Eigenleistung wirklich günstiger ist als ein Profi.
  • Auf Nachhaltigkeit achten: Umweltfreundliche Farben und Materialien sind nicht nur gut fürs Gewissen, sondern werden manchmal sogar von Vermietern positiv bewertet oder gefördert.

Mit Weitblick, Transparenz und etwas Organisation lassen sich typische Stolperfallen beim Auszug vermeiden – und der Start in die neue Wohnung gelingt entspannter und ohne unnötige Ausgaben.

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FAQ: Malerarbeiten bei Auszug und Wohnungswechsel

Muss ich bei Auszug immer Malerarbeiten durchführen?

Nein, eine generelle Pflicht existiert nicht. Ob Sie streichen müssen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag und der aktuellen Gesetzeslage ab. Viele Klauseln zur Renovierung sind unwirksam. Meist genügt die besenreine Übergabe, außer es wurden zum Beispiel auffällige Farben oder gravierende Schäden hinterlassen.

Was zählt zur normalen Abnutzung in der Mietwohnung?

Zur normalen Abnutzung gehören leichte Farbveränderungen durch Sonnenlicht, kleine Bohr- und Dübellöcher von Bildern oder Regalen sowie allgemeine Gebrauchsspuren. Diese muss der Vermieter hinnehmen und sie verpflichten nicht automatisch zu Malerarbeiten.

Wie muss die Qualität der Malerarbeiten beim Auszug sein?

Malerarbeiten müssen nur in „mittlerer Art und Güte“ ausgeführt werden. Ein professioneller Anstrich ist nicht notwendig. Der Zustand sollte dem bei Einzug entsprechen, kleinere Unregelmäßigkeiten sind zulässig.

Wer trägt die Kosten für Malerarbeiten beim Umzug?

Sind Malerarbeiten wirksam auf den Mieter übertragen, trägt der Vermieter oft die Materialkosten. Die tatsächliche Ausführung muss der Mieter übernehmen, sofern vertraglich vereinbart. Bei unwirksamen Klauseln entstehen keine Kostenpflichten für den Mieter.

Wie lassen sich Streitigkeiten um Malerarbeiten vermeiden?

Prüfen Sie den Mietvertrag genau, fertigen Sie bei Einzug und Auszug ein Übergabeprotokoll mit Fotos an und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Bei Unsicherheiten können Mieterberatungen oder Fachanwälte helfen, Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

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Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Ob beim Auszug Malerarbeiten nötig sind, hängt meist vom Mietvertrag ab; viele Klauseln dazu sind unwirksam – nur bei starken Verschmutzungen oder auffälligen Farben muss gestrichen werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Mietvertrag sorgfältig prüfen: Kontrollieren Sie vor Beginn der Malerarbeiten, ob und welche Renovierungspflichten im Mietvertrag tatsächlich wirksam vereinbart wurden. Viele Klauseln sind nach aktueller Rechtsprechung ungültig und verpflichten nicht zur Renovierung.
  2. Unterscheiden Sie zwischen normaler Abnutzung und Renovierungsbedarf: Kleine Gebrauchsspuren wie leichte Schattierungen oder wenige Bohrlöcher müssen in der Regel nicht beseitigt werden. Nur bei auffälligen Farben, starken Verschmutzungen oder Schäden besteht meist Renovierungspflicht.
  3. Qualität und Umfang realistisch einschätzen: Für Malerarbeiten genügt eine „mittlere Art und Güte“. Sie müssen kein Profi-Ergebnis liefern – ein deckender Anstrich reicht in der Regel aus, solange der Gesamteindruck neutral und ordentlich ist.
  4. Kosten im Blick behalten und Belege sammeln: Ist eine Renovierungspflicht wirksam, können Materialkosten teils auf den Vermieter entfallen. Bewahren Sie alle Quittungen auf, um im Streitfall Ansprüche belegen zu können.
  5. Dokumentation und Kommunikation nicht vergessen: Halten Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und einem Übergabeprotokoll fest. Klären Sie strittige Punkte frühzeitig mit dem Vermieter und holen Sie bei Unsicherheiten rechtlichen Rat ein – so vermeiden Sie Streit und unnötige Kosten.

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