Ein Fassadenanstrich ohne Dämmung ist zulässig, wenn nur Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungen unter 10 % der Fläche erfolgen und keine neue Dämmschicht angebracht wird....
Für einen Fassadenanstrich an denkmalgeschützten Gebäuden sind behördliche Genehmigungen, passende Materialien und eine sorgfältige Vorgehensweise zwingend erforderlich....