Beiträge zum Thema Gemeinschaftseigentum

innenanstrich-fuer-balkon-im-sondereigentum-was-gilt-es-zu-beachten

Der Innenanstrich eines Balkons gehört in der Regel zum Sondereigentum, wobei Eigentümer die Gestaltung nach eigenen Vorstellungen vornehmen können, solange sie Gemeinschaftsinteressen wahren. Die Teilungserklärung und relevante Gerichtsurteile sind entscheidend für das Verständnis von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit...

mehrheitsbeschluss-fuer-fassadenanstrich-was-eigentuemer-wissen-muessen

Ein Fassadenanstrich kann rechtlich relevant sein, da er oft als bauliche Veränderung gilt und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gemäß WEG erfordert. Ob ein Mehrheitsbeschluss oder Einstimmigkeit nötig ist, hängt von den Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum und einzelne Eigentümer ab....